Wählen mit Hindernissen
Wieder einmal bestätigt sich der Spruch:
"Wir sind nicht behindert, wir werden behindert"
Das Recht an Wahlen teilnehmen zu können, stellte sich im Oberbergischen Kreis als unüberwindbare Barriere dar.
Wer im Oberbergischen auf einen Rollstuhl angewiesen ist, hat es nicht leicht, wenn er versucht sein Recht als Wähler auszuüben.
Sicherlich werden einige sagen: "Es gibt doch die Briefwahl", doch dies ist wohl kaum im Sinne des Erfinders.
Die Briefwahl ist eine Wahl unabhängig von Ort und Zeit der Urnenwahl.
In Deutschland ist sie daher durch das Bundeswahlgesetz bzw. die Bundeswahlordnung und die Wahlgesetze der Länder Landeswahlgesetz bzw. Landeswahlordnung
(für die Wahl der Vertretungen auf Landes- und kommunaler Ebene) nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Gründe erlaubt.
Wichtige Gründe sind beispielsweise die Abwesenheit vom Wahlbezirk aus wichtigem Grund, die körperliche Unfähigkeit, das Wahllokal aufzusuchen oder eine sonstige schwerwiegende Verhinderung.
Formal müssen die Gründe für die Erteilung eines Wahlscheines und damit für die Zulassung zur Briefwahl „glaubhaft“ gemacht werden.. Dies ist so in der Bundeswahlordnung (§ 27 Abs. 2), aber z.B. auch in der hessischen Landeswahlordnung (§13 Abs. 2) geregelt. In den meisten Fällen wird dies jedoch nicht so eng gesehen, da man dem Wahlberechtigten eine Ausübung seines Wahlrechtes nicht erschweren oder gar verwehren will.
Jeder Wahlberechtigte, ob mit oder ohne Handicap, sollte die Möglichkeit haben selbstständig und ohne auf Hilfe Dritter angewiesen zu sein, das Wahlbüro erreichen zu
können.
Menschen mit Handicap möchten das Recht haben, wie jeder andere Bürger, das Wahllokal zu betreten und mit allen anderen am gleichen Tag wählen zu gehen.
Eine Ausgrenzung dieser Art (Wahllokal nicht barrierefrei) ist nicht vertretbar und verstärkt nur die ohnehin schon vorhandene Isolation von Menschen mit Handicap.
Mit Handicap ist man jedoch nicht körperlich unfähig.
Briefwahl ist kein Gegenargument.
Folgende Barrieren traten auf bzw. sind bislang bekannt:
In Wiehl
- Wahllokal im Jungendamt (mehrere Stufen)
In Wiehl - Morkepütz
- ein mit Schotter versehener Zugangsweg
- Stufe vor der Eingangstüre
In Gummersbach
- Grotenbach-Gymnasium, Stufen vor der Eingangstüre
In Bergneustadt
- Gemeindehaus an der Versöhnerkirche (Stufen)
- Grundschule in Wiedenest (Stufen)
In Morsbach - Ellingen
- mehrere Stufen
Bis zu den Bundestagswahlen im September sollten der Oberbergische Kreis als auch Städte und Gemeinden des Kreises dafür Sorge tragen, dass jeder Wahlberechtigte entsprechend an der Wahl teilnehmen kann.
Wir fordern daher die Beseitigung aller Barrieren in Oberbergischen Wahllokalen bis zur Bundestagswahl.
Mit Interesse werden wir die Fortschritte verfolgen, denn auch Menschen mit Handicap wollen wählen.
Die Landesvertretung NRW des BKS
Elvira Wuttke
