UN-Konvention - Was ist das? -
UN-Behindertenrechtskonvention auch für Deutschland seit dem 26. März 2009 völkerrechtlich verbindlich.
Die Konvention soll den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen fördern, schützen und gewährleisten.
Von besonderer Bedeutung für Menschen mit Handicap sind z.B. die Rechte auf eine unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft, Zugänglichkeit und persönliche Mobilität, Bildung und Gesundheit.
Deutschland hat sich somit verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Handicap den gleichberechtigten Zugang zu physischen Umwelt, zu Transportmitteln und öffentlichen Einrichtungen zu ermöglichen.
Ebenso verpflichtend sind wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Handicap zukünftig in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit zu erreichen und zu bewahren, ihre körperlichen, geistigen, sozialen und beruflichen Fähigkeiten umfasend zu entfalten und an allen Aspekten des Lebens in vollem Umfang teilzuhaben.
Dies bedeutet, dass "alle Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Manßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen sind".
Es besteht die Verpflichtung, Diskriminierung durch private Unternehmen, Organisationen oder Personen zu verhindern, aber auch Forschung und Entwicklung von Gütern und Dienstleistungen zu fördern, die zur Umsetzung der Konventionsinhalte beitragen können.
Der BSK e.V. hat hierzu die Wahlprüfsteine 2009 an alle Parteien Deutschlands verschickt.
Auszüge aus den Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine 2009 des BSK sind in Leben & Weg dargestellt.
