Tanzlehrer für behinderte Menschen können nicht behindert sein?
Berlin (kobinet) Auf der Homepage von Eucrea - Netzwerk von Künstlern mit Behinderung kann man eine ganze Reihe interessanter Fortbildungen zum Thema "Kunst und Behinderung" finden, die Eucrea in Zusammenarbeit mit der Bundesfachakademie Bufa gGmbH anbietet. Zielgruppe der Fortbildungen sollen alle Menschen sein, die sich für die künstlerische Arbeit mit Menschen mit Lernschwierigkeiten interessieren.
Wie der kobinet-Redaktion unlängst bekannt wurde, hat sich eine interessierte Rollstuhlfahrerin zu einer Fortbildung mit dem Titel "Tanz für Menschen mit Behinderung" angemeldet.
Zu ihrer Überraschung war jedoch überhaupt nicht vorgesehen, dass RollstuhlfahrerInnen an dem Kurs teilnehmen: Die Unterkunftsräume waren nicht barrierefrei zugänglich.
Sehr viel Einsatz und zahllose Telefonate der Teilnehmerin waren nötig, um eine Teilnahme überhaupt zu ermöglichen. Die betroffene Rollstuhlfahrerin beschreibt selbst, sie sei immer wieder in eine Bittsteller-Rolle gedrängt worden und habe sich zusammenreißen müssen, auch in demütigenden Telefonaten fast immer freundlich zu bleiben.
Allerdings waren die aufwändig errungenen Bedingungen, unter denen der erste Teil des Kurses stattfand, keineswegs als barrierefrei zu bezeichnen, sondern lediglich mühsame Notlösungen. Mehrfach täglich wurde sie durch zwei zu steile Rampen zur Unterkunft und sehr schwer fahrbare Schotterwege behindert.
Zwischenzeitlich vertrat die zuständige Organisatorin bei der Bufa sogar, es solle nur eine einzige Rampe für beide Stellen geben. Die Rollstuhlfahrerin hätte diese Rampe jedes mal durch die Gegend tragen und verlegen lassen sollen. Unter solchen Bedingungen knapp 500 € für einen 4-tägigen Kursteil zu bezahlen, ist eine fragliche Investition.
Jutta Schubert vom Verein Eucrea äußerte bei telefonischer Nachfrage Bedauern und meinte, selbstverständlich sollten die Fortbildungen auch Rollstuhlfahrern offen stehen. Von den andern zuständigen Stellen musste sich die behinderte Teilnehmerin jedoch mehrfach anhören, der Kurs sei nicht für behinderte Menschen, sondern für Kursleiter.
Hierzu Martin Ladstätter von BIZEPS: "Kursleiter von Tanzgruppen behinderter Menschen sollen automatisch nichtbehindert sein? Ich bin empört, was für ein Behindertenbild hier vertreten wird! Wir brauchen dringend Nachwuchs von Kursleitern, die selbst behindert sind! Das wurde durch diese ausgrenzende Fortbildung verhindert."
Als sich herausstellte, dass der zweite Kursteil sogar mit noch größeren Barrieren als der erste stattfinden sollte, meldete sich die behinderte Teilnehmerin schweren Herzens ab.
Doch mit der Enttäuschung, einen Kurs diesen Inhalts als behinderter Mensch nicht besuchen zu können, war es nicht genug: Die Bufa, die versäumt hatte, sich um eine barrierefreie Nutzbarkeit des Kurses zu kümmern, besteht darauf, dass die behinderte Teilnehmerin für den Kurs bezahlen soll, an dem sie aufgrund mangelnder Barrierefreiheit gar nicht angemessen teilnehmen kann. Da fehlen einem die Worte.
Vom 18.-21.6 findet der zweite Teil der Fortbildung statt - wahrscheinlich mit einer rein nichtbehinderten Teilnehmergruppe.
