BSK Zusätzliche Angebote für Mitglieder
Zusätzliche Angebote für Mitglieder und Untergliederungen
Sozialrechtsberatung
Seit 1. Januar 2010 können wir unseren Mitgliedern einen neuen Service anbieten. Durch die Kooperation zwischen dem BSK und der Hamburger Rechtsanwältin Franziska Benthien ist im BSK künftig auch eine Rechtsberatung möglich. Die Beratung erstreckt sich auf Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung und das Widerspruchs verfahren für den Bereich des Sozialrechts, insbesondere die Sozialgesetzbücher II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), V (Krankenversicherung), IX (Rehabilitation), XI (Pflegeversicherung) und XII (Grundsicherung für Erwerbsunfähige und Sozialhilfe) sowie das Verwaltungsrecht. Eine Beratung in darüber hinausgehenden Rechtsgebieten kann nach Absprache ebenfalls durchgeführt werden. Die Kosten für die anwaltlichen Auskünfte sind über den Mitgliedsbeitrag abgedeckt. Eine gerichtliche Vertretung des BSK und der einzelnen Mitglieder des BSK ist damit nicht verbunden, kann aber nach Vereinbarung mit Frau Benthien auf eigene Kosten durchgeführt werden. Nach wie vor wenden Sie sich bitte bei Fragen an unsere Geschäftsstelle (06294 4281-42 oder michael.pinter@bsk-ev.org), die die Anfragen dann ggf. an Frau Benthien weiterleitet bzw. einen Kontakt zu ihr herstellt. Ein direkter Erstkontakt, der vom Mitgliedsbeitrag abgedeckt ist, ist nicht möglich.
Rechtsberatung Vorsorge und Erbrecht
Im Rahmen der Kooperation mit der DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V.) können BSK Mitglieder ein kostenfreies Beratungsgespräch bei einem DIGEV- Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin wahrnehmen (Dauer: 30 bis 45 Minuten). Eine darüber hinaus gehende Beratung ist kostenpflichtig. Die kostenfreie Erstberatung ist nur dann möglich,
- wenn ein Beratungsbedarf ausschließlich zu den Themen Vorsorge, Testament und Erbrecht besteht.
- wenn ungekündigte Mitgliedschaft und kein Beitragsrückstand bei der BSK-Mitgliedschaft vorliegt.
- wenn im Vorfeld ein Beratungsgutschein bei Michael Pinter (Abteilungsleiter Jugend und Soziales, Kontaktdaten) beantragt worden ist.
- wenn die Beratung bei dem zugewiesenen DIGEV Rechtsanwalt/ der zugewiesenen DIGEV-Rechtsanwältin stattfindet.
Nicht genutzte Beratungsscheine sind umgehend an die BSK-Geschäftsstelle zurück zu senden.
Vorträge Vorsorge und Erbrecht
Vorträge zu den Themen Vorsorge (Vollmachten, Patientenverfügung), Testament und Erbrecht sind sehr gefragt. Im Rahmen der Kooperation zwischen BSK und DIGEV stehen kompetente Rechtsanwälte für Vorträge zu diesem Themenbereich zur Verfügung.
Kooperation mit dem Automobilclub BAVC
Mitgliedsanträge des Bruderhilfe Automobil und Verkehrs-Clubs, der eine spezielle Pannenhilfe für Menschen mit Behinderung anbietet erhalten Sie in der Geschäftsstelle bei Frau Luitgard Wiegner.
Falls Sie einen Antrag benötigen, lassen Sie es uns wissen.

